CE-Kennzeichnung nach der neuen Maschinenrichtlinie 2023/1230

Die neue Maschinenrichtlinie 2023/1230 bietet einige Änderungen in Hinblick auf eine CE-Zertifizierung: So wurden als neue Risiken beispielsweise digitale Technologien aufgegriffen und die Pflicht zur Dokumentation auf Papier reduziert. Die Bewertung von Hochrisiko-Maschinen wurde ebenso stark angepasst. Ziel der neuen Richtlinie ist es, auch neuere Risiken zu erkennen und zu minimieren. Das bringt für Hersteller und Betreiber aber auch neue Verpflichtungen mit sich.

CE-Pflicht auch für Betreiber

Änderungen an Maschinen – ob physisch oder digital – treten in Unternehmen oft schneller auf, als gedacht. Die mit Januar 2027 in Kraft tretende Maschinenrichtlinie 2023/1230 fordert auch von Betreibern das Ausstellen und Pflegen von CE-Dokumenten.

Wie kann dies rechtssicher und gleichzeitig effizient umgesetzt werden? Risiken zu erkennen und rechtssicher zu handeln, verlangt fundiertes Wissen über den Geltungsbereich und die Art der Nachweise. Hier setzt das Fraunhofer IPT an: Mit praxisnahen Schulungen und individueller Unterstützung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Vorgehensweisen, die im Tagesgeschäft anwendbar und tragfähig sind.

Das Risiko im Griff – über alle Phasen hinweg

Vor allem Änderungen an bestehenden Maschinen und Anlagen stellen Betreiber vor Herausforderungen: Risikoanalysen gemäß DIN 12100 sind essentieller Bestandteil der Nachweispflicht und müssen in allen Lebensphasen einer Maschine durchgeführt werden. Wir begleiten Sie im Prozess, beginnend bei der Konzeptionierung und Konstruktion. Denn wer frühzeitig Risiken erkennt, kann Zeit für aufwändige nachträgliche Anpassungen sparen. Ob Totmannschalter, Lichtgitter, Not-Aus-Schalter oder Berechnung der sicherheitsgerichteten Steuerungsfunktion gemäß DIN 13489/1: Wir sind die Partner für Ihre sicherheitsbezogenen Aufgaben rund um die CE-Zertifizierung.

Wir unterstützen Sie bei der Recherche von Normen, deren Einhaltung in der CE-Konformitätserklärung dokumentiert werden muss. Dies umfasst auch Normen zur Cybersecurity bei Einbindung neuer Schnittstellen oder Datenübertragungen.

Als wissenschaftliche Einrichtung sind wir Ihnen ein neutraler Partner und bieten eine abschließende Validierung, die belegt, dass Sie alle sicherheitstechnischen Aspekte erkannt und der Norm entsprechend festgehalten haben.

CE-Konformität konkret umgesetzt mit dem Fraunhofer IPT

  • Wir begleiten Sie bei Änderungen an bestehenden Maschinen – physisch und digital – von der Konzeptionierung und Konstruktion bis hin zu Validierung und Bewertung.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Risikoanalysen, Auswahl von Sicherheitseinrichtungen wie Totmannschaltern, Lichtgittern oder Not-Aus-Schaltern.
  • Als unabhängige Einrichtung unterstützen wir Hersteller und Betreiber bei der rechtssicheren Umsetzung von Dokumenten, einschließlich der Normrecherche oder Berechnung der sicherheitsgerichteten Steuerungsfunktionen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung in technischer Weiterentwicklung und Innovation verfügen wir über die richtigen Strategien auch für Ihr Unternehmen, um sich regulatorisch abzusichern und effizient Maschinen (wieder) in Betrieb zu nehmen. So erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben und behalten den Überblick.